Kostenübernahme
Gesetzliche Versicherungen
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden bei Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung sowie bei einer ausreichend günstigen Prognose in der Regel in voller Höhe übernommen.
Private Versicherungen / Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden abhängig von den Versicherungsmodalitäten von den Krankenkassen / der Beihilfestelle übernommen. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte sprechen sie vorab mit ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen selbst zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).